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Für den Schadensfall im Luxusgeschäft wichtig: Haftpflichtversicherung

cc by flickr/ babgro

Jeder sollte Haftpflichtversicherung haben, da man für manche Schäden selbst gar nicht aufkommen kann, z. B. Personenschäden sind unbezahlbar. Eigentlich müsste eine Haftpflichtversicherung zur Pflicht werden, so wie es bei der Autohaftpflicht auch ist, wenn man ein Auto besitzt und dieses angemeldet ist.

So ist es auch im Bereicht des Luxusgeschäftes, dort sind teuere Sachen zu sehen und zu erwerben, und wenn man da mal was versehentlich beschädigt, kann das auch sehr teuer werden. Also wenn man eine Haftpflichtversicherung abschließt, sollte man darauf achten, dass diese Versicherung eine hohe Deckungssumme hat, damit auch Schäden eines Lusxusgeschäftes abgedeckt sind. Dann sollte man schauen, dass zu zahlende Ansprüche auf der ganzen Welt übernommen werden und nicht nur in Deutschland, denn man fährt ja auch mal in Urlaub, wo man vielleicht einen Luxusladen betritt und ohne Absicht, was beschädigt. Man ist vielleicht geschäftlich im Ausland und hat mit Geschäftspartnern der Luxusbranche zu tun.
Aber neben den Sachschäden muss eine Haftpflicht auch Sachschäden und Vermögensschäden abdecken. In einem Luxusgeschäft kann ja auch mal zum Beispiel eine Fensterscheibe, Schaufensterscheibe oder Vitrine zu Bruch gehen, die vielleicht nicht gerade billig ist. Es wurde evtl. jemand an einem lukrativen Geschäftsabschluss verhindert und somit hat man dann einen Vermögensschaden verursacht. An solch einem nicht zustande gekommen Vertrag hing vielleicht die ganze Existenz des Geschädigten. Solch ein Schaden ist auch nicht einfach so bezahlbar.

In Deutschland kann man alles versichern und sich einen individuellen Haftversicherungsschutz aussuchen und dann ist man für das auch versichert, wofür man es will oder braucht. Am besten lässt man sich von einem unabhängigen Versicherungsfachmann beraten oder macht Gebrauch von einem Versicherungsrechner online, denn gerade bei einer Haftpflichtversicherung muss man gut beraten sein, damit auch die Schäden im Luxusgeschäft nicht unter Wert bezahlt und ersetzt werden, weil die Versicherungssumme zu niedrig war oder Sonderfälle nicht mit versichert waren. Jede Klausel beim Abschluss genau lesen.

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