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Wer „Chanel“ als Adjektiv benutzt, bekommt Post vom Anwalt

Also, man kann es in Sachen Markenschutz auch wirklich übertreiben! Wir lieben ja sonst das Label Chanel, aber was sie sich hier momentan leisten ist mehr als überzogen. Wer in Zukunft das Wort „Chanel“ als Adjektiv benutzt, erhält unter Umständen Post vom Anwalt der Modemarke.
Beschreiben wir Modeblogger beispielsweise ein Outfit als „chanel-mäßig“ oder „chanellig“ und jemand aus den Kreisen der Marke bekommt das mit, wird man sich mit einem Anwalt auseinandersetzen müssen.
Das Label ließ nun offiziell verkünden, dass man die Marke sehr ernst nähme und „chanelize“-Ausdrücke bei Produkten, die nichts mit Chanel selbst zu tun haben, ihnen schon lange ein Dorn im Auge sein und man dagegen in Zukunft vorgehen werde. Oh Mann, ob das noch im Sinne von Coco Chanel wäre?

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