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Was muss eigentlich auf einem Textiletikett stehen?

Jeder kennt es. Man hat ein neues schickes Kleidungsstück erworben, zieht es das erste Mal an und spürt ein unangenehmes Kratzen. Das Etikett stört und irritiert die Haut. Manch einer zückt deshalb die Schere, um die lästigen Zettelchen abzuschneiden. Dabei kommt oft die Frage auf: Sind die Etiketten überhaupt notwendig und welche Angaben müssen auf ihnen gemacht werden?

Diese Frage lässt sich leicht mit „Ja, die Etiketten sind notwendig“ beantworten.
Grund hierfür ist das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG). Aus diesem ergeben sich Regeln wie Fasern, aus denen Textilien bestehen, gegenüber den Endverbrauchern gekennzeichnet werden müssen. Das Gesetz wurde am 15. Januar 1969 verabschiedet und am 15. Februar 2016 auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnung von Textilfasern erneut bearbeitet. Durch die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKVO) soll eine einheitliche Textilkennzeichnung in der gesamten europäischen Union erreicht werden. Auch der Verbraucherschutz und das Funktionieren des Binnenmarktes werden durch die einheitlichen Regelungen sichergestellt. Das Textilkennzeichnungsgesetz sorgt dabei für die Umsetzung und Durchführung der EU-Verordnung innerhalb Deutschlands.

Was genau schreibt das Textilkennzeichnungsgesetz vor?
Das Textilkennzeichnungsgesetz gibt an, welche Angaben auf dem Etikett gemacht werden müssen. Unter „Textil“ wird im Zusammenhang mit dem Textilkennzeichnungsgesetz ein Produkt verstanden, das zu mindestens achtzig Prozent aus textilen Rohstoffen besteht. Zu den Textilien, die unter das Textilkennzeichnungsgesetz fallen, gehören allerdings auch Bezugsmaterialien für Möbel-, Regen- und Sonnenschirme, Textilkomponenten von Fußbodenbelägen und Bezüge von Matratzen sowie Campingartikeln. Allerdings gilt auch hier wieder die Regel, dass mindestens achtzig Prozent des Gewichts aus Textilkomponenten bestehen muss.

Zu den notwendigen Informationen, die auf einem Etikett angegeben werden müssen, gehört die Bezeichnung des Fasertyps. Die Mengenanteile der unterschiedlichen Materialien müssen dabei in absteigender Reihenfolge genannt werden. Markennamen dürfen dabei nicht fallen, sondern allgemein verständliche Begriffe wie zum Beispiel „Wolle“ oder „Polyester“. Dabei dürfen auch keine Wortverbindungen oder Abkürzungen verwendet werden. Dies dient der besseren Verständlichkeit für die Verbraucher. Sie profitieren von der Regelung, da es bei Allergien und Unverträglichkeiten hilft die verwendeten Stoffe und Fasern auf den ersten Blick zu erkennen. Auch für nachhaltig lebende Menschen ist es wichtig zu erkennen, aus welchen Fasern die Kleidung besteht. Grund hierfür ist, dass einige Verbraucher auf Tierwolle setzen und Polyesterfasern vermeiden wollen.

Deshalb müssen die Informationen schriftlich auf dem Etikett gemacht werden. Eine mündliche Auskunft über die Zusammensetzung der Stoffe reicht hierbei nicht aus.
Daneben müssen auch die nicht textilen Bestandteile tierischen Ursprungs wie Perlen, Federn, Leder, Horn, Perlmutt usw. gekennzeichnet werden. Selbst kleinste Mengen wie Knöpfe aus Horn müssen dabei auf dem Etikett aufgezählt werden.

Auch Logos und Motive müssen gekennzeichnet werden. Diese werden oft auf Kleidungsstücke gedruckt, da sie sich großer Beliebtheit erfreuen. Gerade bei Kleidungsstücken für Kinder ist das oft der Fall. Nicht selten sind hier Figuren, beispielsweise aus Disneyfilmen, zu sehen. Damit es für den Hersteller hier allerdings keine Probleme gibt, sollte dieser sein Nutzungsrecht kenntlich machen. Das ist zwar nicht vom Textilkennzeichnungsgesetz vorgeschrieben, trotzdem können Verstöße hier schnell teuer werden.

Herkunftsbezeichnungen
Herkunftshinweise wie „Made in China“ sind ebenfalls nicht vom Textilkennzeichnungsgesetz vorgeschrieben. Sie werden aber trotzdem häufig freiwillig auf den Etiketten angebracht, da viele Hersteller im Ausland produzieren lassen. Auch die Kennzeichnung „Made in Germany“ wird oft auf die Etiketten der Kleidungsstücke gedruckt, da die Herstellung in Deutschland für Qualität steht.

Hersteller oder Importeur
Der Hersteller muss in Form einer Kontaktanschrift mit seinem Namen, seiner Straße, Hausnummer, Postleitzahl und dem Ort gegenüber dem Verbraucher angegeben werden. Dies wird zwar ebenfalls nicht durch das Textilkennzeichnungsgesetz, jedoch durch das Produktsicherheitsgesetz, festgeschrieben.

Preisangabe
Händler sind außerdem verpflichtet, Preisangaben zu machen. Dies wird in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Die Angabe muss jedoch nicht direkt auf dem Etikett erfolgen, sondern kann beispielsweise auch durch Preisschilder erfolgen.

Sind Waschhinweise Pflicht?
Waschhinweise werden ebenso nicht vom Textilkennzeichnungsgesetz vorgeschrieben. Sie werden jedoch oft mit auf die Etiketten genommen, da sie wichtige Hinweise zur richtigen Pflege der Kleidung geben. Diese Informationen sind enorm wichtig, da sensible Stoffe bei falscher Pflege zerstört werden können. Wird ein Wollpullover beispielsweise bei 60 Grad gewaschen, geht er ein und wird dadurch unbrauchbar. Daneben sollte außerdem noch angegeben werden, ob das Kleidungsstück per Hand gewaschen werden muss, gebügelt werden kann und in den Wäschetrockner darf.
Auch die Größenangaben auf Etiketten sind nicht zwingend nötig. Sie helfen aber ungemein in der Suche nach dem richtigen Kleidungsstück weiter.

Wer ist überhaupt zur Kennzeichnung verpflichtet?
Generell müssen sich die Hersteller der Textilien an die Pflichten halten. Das gilt auch für Hersteller, die nur geringe Mengen an Kleidungsstücken, beispielsweise auf Seiten wie etsy, verkaufen.
Jedoch sollten auch die Händler, welche die Textilien von den Herstellern kaufen und weiterverkaufen, auf die Angaben der Etiketten achten. Unter Umständen sind sie auch verpflichtet, Etiketten richtig zu beschriften.
Dies liegt daran, dass Händler den Herstellern gleichgestellt werden, wenn sie Textilien unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmerke verkaufen, die Etikette selbst anbringen oder den Inhalt eines bereits am Textil angebrachten Etiketts ändern. Etiketten mit den gewünschten Informationen zu bekommen, ist aber nicht schwierig, da sich Anbieter wie Wunderlabel Textiletiketten genau auf solche Anforderungen spezialisiert haben.

Wie muss die Etikettierung ausgeführt werden?
Allein die notwendigen Angaben über die verwendeten Fasern und deren Mengen reichen für die korrekte Etikettierung nicht aus. Hierbei muss beachtet werden, dass nur zulässige Bezeichnungen und Begriffe verwendet werden dürfen. Diese werden in einer EU-Verordnung näher beschrieben. Beispielsweise muss das Wort „Baumwolle“ ausgeschrieben werden. Das Synonym „cotton“ reicht nicht als Bezeichnung aus. Grund hierfür ist, dass Einheitlichkeit zum besseren Verständnis der Informationen auf dem Etikett bewahrt werden soll. Der Verbraucher wird dadurch in die Lage versetzt ein Bild über die Qualität der Erzeugnisse zu bekommen.
Des Weiteren muss das Etikett an einer eindeutigen, zugänglichen und sichtbaren Stelle am Textil angebracht werden. Das Etikett muss daher für den Verbraucher eindeutig zu erkennen sein. Eine Beilage des Etiketts zum Kleidungsstück oder eine Befestigung mit einer Sicherheitsnadel reicht dabei nicht aus. Es kann daher eingenäht, aufgedruckt, aufgestickt, eingeprägt oder durch eine feste Schlaufe dauerhaft befestigt werden.
Weiterhin müssen die Angaben auf dem Etikett dauerhaft und leicht lesbar sein. Das bedeutet, dass sie beim Waschen nicht verblassen darf. Außerdem dürfen sie den Verbraucher nicht in die Irre führen und müssen leicht verständlich sein. Der Verbraucher soll die Informationen ohne Schwierigkeiten verstehen können. Die Angaben sollten daher beim Verkauf in Deutschland in deutscher Sprache gefasst sein. Bei Verkäufen nach England beispielsweise müsste die Sprache auf dem Etikett englisch sein. Fremdsprachen sind auch erlaubt, allerdings nur als Zusatz zu der deutschen Sprache. Zur besseren Verständlichkeit sollte daneben der Tex in einheitlicher und gut lesbarer Größe geschrieben sein.

Was droht bei Nichteinhaltung der Etikettierungsregeln?
Die Regelungen des Textilkennzeichnungsgesetzes werden von nationalen Marktüberwachungsbehörden überprüft. Diese geben Acht, dass die tatsächliche Faserzusammensetzung der Textilerzeugnisse mit der angegebenen Faserzusammensetzung auf dem Etikett übereinstimmt. Durch das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz hat auch der deutsche Gesetzgeber Regelungen zur Überwachung sowie zu Sanktionen im Fall eines Verstoßes getroffen. Bei Nichtbeachtung der Etikettierungsregeln des Textilkennzeichnungsgesetzes liegen Ordnungswidrigkeiten vor. Deshalb kann es bei Verstößen zu Geldbußen kommen. Diese können bis zu 10.000 Euro betragen.

Auch die Gegenstände auf die sich Ordnungswidrigkeiten beziehen, hier die Kleidungsstücke, können eingezogen werden. Die Nichteinhaltung kann außerdem strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen mit sich ziehen. Damit die Kosten die Einnahmen beispielsweise von Hobbynäherinnen nicht übersteigen, sollten diese deshalb auf die richtige Etikettierung ihrer Waren achten. Es lohnt sich außerdem mehr als die vorgeschriebenen Angaben zu machen, da durch die richtigen Pflegehinweise der Verbraucherschutz sichergestellt ist. Die neuen Kleidungsstücke können so länger überleben und die Käufer sich lange ihnen freuen.

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