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Mutterschutz in der Modebranche: Welche Besonderheiten gibt es?

Um (werdende) Mütter zu schützen und finanziell zu entlasten, wurde die Mutterschutzverordnung erlassen. Hier sind bestimmte Sachverhalte wie der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbote, Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots und der Kündigungsschutz geregelt. In manchen Branchen greifen die Verbote früher als in anderen. So sind Mütter im Regelfall bis ein paar wenige Wochen vor der Geburt bei Bürotätigkeiten noch aktiv im Job, während Friseurinnen direkt bei Bekanntwerdung der Schwangerschaft die Arbeit niederlegen müssen. Diese Regelungen hängen unter anderem mit dem Einfluss und Einsatz von Chemikalien, Färbemitteln, körperlicher Tätigkeit und Anstrengung der Arbeit zusammen. Doch wie verhält sich das in der Modebranche? Hier treffen auf den ersten Blick mehrere Faktoren aufeinander.

Was macht Mutterschutz aus und welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Das Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG) dient dem Schutz der Gesundheit berufstätiger Mütter und deren Kinder. Die Arbeitnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft sofort bekannt zu geben, allerdings muss man daraus kein Geheimnis machen. Sobald der Arbeitgeber die Nachricht erhält, informiert er im nächsten Schritt das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt. Das Gesetz greift bei allen werdenden Müttern. Egal, ob in Teil- oder Vollzeit beschäftigt, befristet oder nicht befristet. Auch bei Auszubildenden treten die Regelungen in Kraft.

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Soweit das möglich ist, müssen zum Schutz der Frau und des Ungeborenen Maßnahmen ergriffen werden. Kann man die Frau nicht vor Chemikalien und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen oder einem hohen Geräuschpegel schützen, darf man ihr allerdings keine andere Aufgabe zuteilen. Ist ein Weiterarbeiten im eigentlichen Job nicht möglich, wird die Frau freigestellt und bekommt den sogenannten Mutterschutzlohn. Ein Frisör kann sich Chemikalien nicht entziehen und ein Bauarbeiter ist oft Lärm durch Presslufthämmer und andere schwere Maschinen ausgesetzt. Es gibt Branchen, in denen diese Regelung also schneller als in anderen greift.

Eine weitere Regelung greift ab dem sechsen Monat, denn dann dürfen die Arbeiterinnen nicht mehr ständig stehen.

Der Arbeitsplatz muss also sicher gestaltet werden und wenn das nicht möglich ist, kann frühzeitig eine Bescheinigung vom Arzt in Bezug auf das Beschäftigungsverbot ausgestellt werden.

Besonderer Kündigungsschutz

Aufgrund einer Schwangerschaft kann man nicht gekündigt werden und fällt in den besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung würde nur in absoluten Ausnahmefällen und bei groben Verstößen der Frau gegenüber dem Arbeitgeber funktionieren.

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt gilt der Kündigungsschutz. Details zu den Regelungen und Fristen hat Lexware im Beitrag zum Mutterschutz zusammengefasst. Bei Angestellten mit befristeten Verträgen hat die Schwangerschaft keinen Einfluss auf das Ende des Vertrags, sofern er nicht verlängert wird.

Welche Besonderheiten gelten für die Modebranche?

Für die Modebranche gelten grundsätzlich dieselben Regeln. Wann welche Regeln und Vorschriften greifen, hängt allerdings stark von der eigenen Arbeit ab. Eine Färberin oder Schneiderin kann aufgrund der Belastung durch Chemikalien und giftige Stoffe direkt freigestellt werden, während die Verkäuferin in der Boutique weitestgehend ohne Einschränkungen weiterarbeiten kann. Hier kommt es dann vor allem auf die Dauer an, in der die Frau stehen muss oder dass sich jemand anderes um schwere Wareneingänge und -abwicklungen kümmert.

In der Retourenabwicklung hängt es stark davon ab, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist und wie die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes sind. Es gilt unter anderem die Frage zu klären, ob die Tätigkeit im Stehen oder Sitzen ausgeübt wird und wie lange die Stehphasen sind.

Models können statt für ihre reguläre Konfektionsgröße Aufträge für Schwangerschaftsmode annehmen und bis zum Greifen des Berufsverbots weiterarbeiten.

Hat sich durch die Corona-Pandemie etwas verändert?

In Zeiten der Pandemie wurden zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt. Diese basieren vor allem auf Hygienekonzepten, wie das Maskentragen, Abstand halten und Desinfektionsmittel nutzen. Arbeitsplätze müssen gegebenenfalls angepasst werden, indem man Schutzwände aufstellt und den Abstand ermöglicht.

Bisher galt die Empfehlung der STIKO, sich als Schwangere nicht impfen zu lassen. Am 10.09.2021 wurde jedoch die Empfehlung für Schwangere und Stillende ausgesprochen, sich mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes gegen COVID-19 impfen zu lassen.

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