Allein im Jahr 2007 ließen sich in der ganzen EU rund eine Million Paare scheiden. Ist das Scheidungsrecht eh schon ziemlich kompliziert, so haben es Paare mit gemischten Nationalitäten meist noch schwerer.
Das Scheidungsrecht ist in jedem EU-Staat anders geregelt und bisher gibt es keine einheitliche Regelung, welches Recht im Scheidungsfall nun gilt. Oft suchen sich Partner mit unterschiedlichen Nationalitäten einfach das Recht aus, das für sie am besten passt. Darunter leiden am meisten die Unterhaltszahlungen.
Laut der EU soll nun eine einheitliche Regelung kommen. Der momentane Entwurf sieht folgendes in Zukunft vor: Zunächst soll das Ehepaar selbst entscheiden. Können sie sich nicht einigen, gilt das Recht des Landes, in dem das Paar seinen Wohnsitz hat oder hatte als sie noch zusammenlebten. Stammen sie beide aus dem gleichen Land, wohnen aber woanders, soll ihre gemeinsame Nationalität rechtlich Vorrang haben. Führt dies alles immer noch zu Problemen soll einfach das Recht des Landes gelten, in dem die Scheidung eingereicht wurde.
Mal sehen, ob sich die 27 Mitgliedsstaaten hier auf eine gemeinsame Regelung einigen können! Ach ja, Deutschland hat übrigens die meisten gemischt-nationalen Ehen…
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