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Teure Luxusschuhe versichern

Wer Kleidung und Schuhe – immer nach der neuesten Mode – mag und deshalb vielleicht häufig beim Shopping neue Stücke ersteht, hat oftmals eine große Auswahl an Kleidungsstücken und Schuhen in seinem Kleiderschrank. Nicht nur bei Liebhabern besonders exklusiver und teurer Kleidung und Schuhe, ist der Wert der kompletten Bekleidung oft beträchtlich. Was ist aber im Schadenfall? Sind Bekleidung und Schuhe überhaupt versichert?

Kleidung und Schuhe sind ein Teil des Hausrats. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtung, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, sowie Wertgegenständen innerhalb der Wohnung ab. Somit ist jeder, der eine Hausratversicherung hat, in gewissem Umfang im Schadenfall abgesichert. Generell übernimmt eine Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub und Vandalismus nach einem Einbruch entstehen. Die gestohlenen Designer-Schuhe oder die, nach einem Einbruch zerrissenen Kleider sind somit durch eine Hausratversicherung versichert, der falsch gewaschene und dadurch eingelaufene Pullover jedoch nicht.

Aufpassen sollte man, gerade im Hinblick auf die zu versichernde Bekleidung, bei der Entscheidung für eine Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung. Es gibt diverse Tarifmodelle, die eine Selbstbeteiligung im Schadenfall enthalten. Diese kann man am besten Online mithilfe eines Versicherungsrechner für Hausratversicherungen herausfinden. Generell gilt die Regel: Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto günstiger wird die Versicherungsprämie. Aber gerade im Hinblick auf Kleidungsstücke oder Schuhe kann es im Schadenfall passieren, dass man leer ausgeht, sofern eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag vereinbart ist.

Wer also seine Kleidung und seine Schuhe durch eine Hausratversicherung absichern möchte, sollte sich für einen Tarif ganz ohne Selbstbeteiligung oder mit einer geringen Selbstbeteiligung entscheiden.
Bei der richtigen Tarifwahl ist eine Hausratversicherung eine gute Absicherung gegen Schäden an Kleidung und Schuhen innerhalb der Wohnung. Selbstverschuldete Schäden trägt sie jedoch nicht.

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