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Tipps zum Elterngeld II

cc by ida und bent/flickr

Bereits in der vergangenen Woche haben wir im ersten Teil Tipps zum Elterngeld verraten. Auch in dieser Woche soll es wieder um dieses Thema gehen.

Bei der Elterngeld-Berechnung spielt die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Wer in diesem Rahmen für eine Zusatzrente spart, der wird beim Elterngeld dafür bestraft. Der Anteil des Gehalts, der in die BAV fließt, zählt nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes ein. Denn steuerfreie Einkünfte dürfen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit berücksichtigt werden. Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge jedoch steuerfrei sind, finden sie keine Berücksichtigung. Daher sollten die Eltern bei einem Kinderwunsch darüber nachdenken, ob sie die Zusatzvorsorge aussetzen, damit das Elterngeld nicht unnötig geschmälert wird.

Sollten Eltern die Kinder sehr schnell hintereinander bekommen, so besteht die Möglichkeit einer besonderen Verlängerung des Elterngeldes. Denn wenn das zweite Kind unmittelbar nach dem Auslaufen des Elterngeldbezugs geboren wird, so ist das Geld in der Höhe genauso hoch wie beim ersten Kind. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Zeiten des Elterngeldbezuges bei der Einkommensberechnung nicht mit berücksichtigt werden. Also zählt das Einkommen von der Geburt des ersten Kindes. Zusätzlich wird das Elterngeld dann noch um den Geschwister-Bonus erhöht.

Neben dem Elterngeld ist es möglich weiterhin zu arbeiten. Allerdings bekommen Eltern das Geld nur dann weiter, wenn sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Und dies im Monatsdurchschnitt. So können Eltern aber frei wählen, wie sie ihre Arbeitszeit einteilen. Beispielsweise ist es möglich in zwei Wochen jeweils 45 Stunden zu arbeiten und in den beiden anderen Wochen des Monats gar nicht. So kommt der Elternteil auf 22,5 Stunden und bekommt Elterngeld weiter, wenn auch dieses Einkommen angerechnet wird.

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