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Schöne Zähne mit einer Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kostet im Monat etwa 5€ bis über 20€, je nach Alter und Tarif. In der Zahnheilkunde, gibt es viele Methoden, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden. Dazu gehören leider auch einige Behandlungsmethoden, die dem Zahnerhalt nützen.
Vereinbarungen unabhängig der GKV-Leistung treffen
Wenn eine GKV für eine Leistung, keinen Leistungsanteil vorsieht, ist es wichtig, dass mit einer Privaten Zusatzversicherung, nicht nur ein Zuschlag zum GKV-Beitrag vereinbart wurde. In diesem Fall, zahlt die Zahnzusatzversicherung überhaupt nichts. Da bei dieser Vereinbarung, ein Anteil der GKV vorausgesetzt wird.
Die prozentuale Übernahme der Leistung, sollte sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag beziehen. Eine Vereinbarung der Zuzahlung, unabhängig von der GKV Leistung ist wichtig
Beispiele:
Bei einem Kostenvoranschlag über einen Betrag von 3000 €, und 600 € Beteiligung der GKV, würde eine Zahnzusatzversicherung, die eine Verdoppelung des GKV-Beitrages verspricht, noch einmal 600 € bezahlen. Es bleibt ein Eigenanteil von 1800 €, den der Patient tragen muss.
Bei einem Kostenvoranschlag, der 3000 € für ein Implantat vorsieht, bei vereinbarter Verdoppelung des GKV-Beitrages, bekommt der Patient keinen Anteil von der GKV, da Implantate nicht übernommen werden und die Private Zusatzversicherung muss auch nichts bezahlen, da der Beitrag, an die Übernahme durch die GKV gekoppelt ist.
Wurde dagegen eine prozentuale Übernahme von 50% auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag vereinbart, übernimmt die GKV 600 € und die Zusatzversicherung, in diesem Beispiel, 1500 €. Für den Patienten bleiben dann noch 900 € Eigenbeteiligung.
Akuter Fall, Wartezeit und Höchstsatz
Es ist nicht möglich, in einem akuten Fall, schnell eine Leistung der Zahnzusatzversicherung zu erhalten. Die Versicherungen haben eine Wartezeit von 8 Monaten. In den ersten 3 bis 5 Versicherungsjahren gibt die Versicherung auch geringere Höchstsätze vor, die nicht überschritten werden. Die Versicherung fragt vor dem Vertragsabschluss, nach dem Zustand der Zähne. Es kann auch zu einer Ablehnung kommen.
Vertragliche Höchstsätze
Eine Vereinbarung, die einen Höchstsatz von 1000 € bis 1500 € vorsieht, nützt nicht viel, wenn sich die Rechnung des Zahnarztes auf 8000 € beläuft. Hohe Rechnungssummen sind keine Seltenheit. Wer die fehlenden 6500 € nicht aufbringen kann, dem helfen die 1500 €, für die er monatlich einen Beitrag leistet, auch nicht weiter.
Geringe Höchstsätze sollten besser nicht vereinbart werden, da sie im Behandlungsfall möglicherweise nicht hilfreich sind. Kosten für Kieferorthopädie, Implantate und Inlays, sollten immer prozentual erstattet werden, unabhängig von einer Vorleistung der GKV.
Ausschlüsse
Einige Krankenkassen versichern Kronen und Brücken, die zehn Jahre oder älter sind, nicht mit. Davon betroffen, können auch fehlende Zähne, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sein. Es gibt Versicherungen, die keine Ausschlüsse vornehmen.
Das Alter
Junge Leute zahlen weniger, da sie zum einen noch Rückstellungen für das Alter bilden können und weil von einer längeren Versicherungsdauer ausgegangen wird. Auch für Jüngere Personen gilt, dass der Zustand der Zähne, bei Vertragsabschluss, relevant ist.

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