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Richtig versorgt im Alter – Die Pflegestufen

Altersbetreuung

Altersbetreuung - flickr/Maufdi

Durch die demographische Entwicklung in Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen und ein großer Teil von ihnen ist früher oder später auf fremde Hilfe angewiesen. Egal ob zu Hause oder in einem Pflegeheim, der Aufwand der Pflege ist nicht unerheblich und die Kosten dafür müssen, je nach Pflegebedürftigkeit, definiert werden.

Um den Pflegeaufwand differenzieren zu können, wurden drei Pflegestufen eingerichtet. Wichtig für die Leistungen der Pflegeversicherung ist der zeitliche Pflegeaufwand. Dieser beträgt in der Pflegestufe 1 täglich mindestens 90 Minuten, hierzu zählen Hilfe bei der Ernährung sowie Körperpflege und hauswirtschaftliche Verrichtungen. Zu beachten ist dabei, dass die Zeit für Grundpflege mindestens 45 Minuten betragen muss.

In der Pflegestufe 2 mehr als 180 Minuten und die Grundpflege mehr als zwei Stunden. Bei der Pflegestufe 3, für Schwerstpflegebedürftige, die tägliche Pflege rund um die Uhr benötigen, maximal 300 Minuten. Zwar geht die ambulante oder häusliche Pflege für die Pflegeversicherung vor der stationären Versorgung, doch wird je nach Pflegestufe der entsprechende Satz gezahlt. Allerdings kommen im Pflegeheim zu den reinen Pflegekosten noch zusätzliche Ausgaben hinzu.

Wer legt die Pflegestufen fest und von wem wird ein Pflegegutachten erstellt?
Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den Pflegeaufwand und Pflegebedürftigkeit feststellen soll und den zeitlichen Bedarf ermittelt.

Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, empfiehlt sich ein Pflegetagebuch, in dem alle notwendigen Pflegemaßnahmen aufzulisten um den tatsächlichen Pflegebedarf gegenüber der Pflegekasse besser nachweisen zu können. Der Gutachter der MDK prüft mittels eines Fragenkatalogs und funktionellen Untersuchungen den notwendigen Pflegeaufwand und legt die entsprechende Pflegestufe fest.
Auch bei Menschen die in einem Pflegeheim leben, wird an Hand des Pflegeaufwandes die Pflegestufe bestimmt. Hier geben die Pflegeprotokolle des Personals Aufschluss über die Einstufung oder die Veränderung der Pflegesituation.

Falls Sie mit der Einstufung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Der Widerspruch muss direkt an den Leistungsträger gerichtet werden, also der Pflegekasse. Bei einer erneuten Begutachtung werden nachträglich eingereichte Unterlagen sowie Ihre Empfehlungen zusammen mit dem Erstgutachten geprüft. Bleibt das Ergebnis bei der Pflegestufe, wird vom MDK unter Zuziehung eines Arztes oder anderen Pflegekraft ein Zweitgutachten erstellt.

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1 Kommentar

  • Antworten Paul Oktober 15, 2011 um 10:35 am

    Gut ausgebildete und Sensible Menschen wünsch ichm ir für diesen Beruf. Ein guter Pflegemanager zu sein, die Leute in Pflegestufen einzuordnen, würdig und nicht nur nach Listen das wäre was.

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