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Zur Hochzeit das passende Geschenk auswählen

cc by flickr / flybuttafly

Erhält man eine Einladung zu einer Hochzeit, stellt sich meist zeitgleich dazu die Frage nach einem passenden Hochzeitsgeschenk. Erste Informationen hierzu liefert in vielen Fällen bereits das Einladungsschreiben, denn immer mehr Hochzeitspaare weisen bereits hier auf eventuelle Wünsche hin. Dies kann beispielsweise durch die Nennung einer so genannten „Hochzeitsliste“ bzw. eines „Hochzeitstisches“ erfolgen. Ein derartiger Service wird von vielen Warenhäusern angeboten: Das Brautpaar kann sich hier aus dem Angebot eine persönliche Wunschliste zusammenstellen, welche dann von den Hochzeitsgästen eingesehen werden kann. Alternativ dazu wird in der Einladung ebenfalls gern auf die Möglichkeit eines „Zuschusses zu unserer Hochzeitsreise“ oder auf einen „Beitrag für unser Sparschwein“ hingewiesen.

Hochzeitsgeschenke in Form von Bargeld sind inzwischen keine Seltenheit mehr, selbst wenn diese Möglichkeit vorher nicht expliziert angekündigt wurde. Mit ein Grund hierfür ist die Tatsache, dass die meisten Brautpaare heutzutage bereits über einen eigenen Haushalt mit entsprechender Ausstattung verfügen, so dass Haushaltsartikel, Tischwäsche und andere früher klassische Hochzeitsgeschenke heute in der Regel keinen besonderen Sinn mehr machen (es sei denn, sie werden in der Wunschliste genannt). Geldgeschenke kommen dann besonders gut an, wenn sie ansprechend verpackt und präsentiert werden. Anregungen hierzu finden sich im Internet oder auch in speziellen Ratgeber-Büchern.

Je näher ein Gast die Brautleute und deren Geschmack kennt, desto persönlicher können die Hochzeitsgeschenke ausgerichtet sein. Handelt es sich beispielsweise um Weinkenner, wird ein edler Tropfen sicher sehr gern gesehen sein. Ähnliches gilt für ein möglicherweise gemeinsames Hobby, welches Thema für ein entsprechendes Geschenk sein könnte.

Ganz allgemein sind Themen wie „Liebe“, „Romantik“ oder „Gemeinsamkeit“ vom Grundsatz her besonders gut geeignet – beispielsweise in Form eines Gutscheins für ein Candlelight-Dinner zu zweit oder für ein besonderes Event (Show, Konzert usw.). Von Geschenken mit einem eher anzüglichen Beigeschmack (einer Ausgabe des Kamasutra oder sonstigen Erotika) sollte dagegen abgesehen werden.

Im Zweifelsfall ist es durchaus auch „erlaubt“, sich beim Brautpaar nach dessen Wünschen zu erkundigen.

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