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Semestergebühren können beim Kindergeld voll angerechnet werden

cc by ernstl/flickr

Für die erwachsenen Kinder bedeutet das Kindergeld in diesem Jahr noch einmal Stress. Dies vor allem dann, wenn sie eigenes Geld verdienen. Die Einkommensgrenze, dass in diesem Jahr noch an das Kindergeld gekoppelt ist, fällt ab 2012 weg. Wer das Kindergeld in diesem Jahr nicht verspielen möchte und sich das Extra vom Staat sichern will, der muss in diesem Jahr noch einmal einen letzten Kassensturz machen und dabei ganz genau rechnen.

An Einkünften und Bezügen dürfen erwachsene Kinder maximal 8004 Euro erhalten haben, damit sie noch einen Anspruch auf das Kindergeld, auf Kinderfreibeträge und die daran gekoppelten Steuervorteile haben. Jeder, der das Kindergeld für ein studierendes Kind beantragt, der kann die Semestergebühren voll abziehen, da sie als ausbildungsbedingten Mehrbedarf gezählt werden. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Gebühren nicht als Mischkosten aus dem öffentlichen und dem privaten Bereich gelten. Auch dann nicht, wenn der Studierende als Gegenleistung ein privat nutzbaren Vorteil, beispielsweise ein Semesterticket im Öffentlichen Nahverkehr, hat. Die Begründung lautet hier, dass die Studenten keinerlei Wahl dabei haben, ob sie nun Semestergebühren bezahlen oder nicht. Jeder Studierende muss die Gebühren in voller Höhe bezahlen, wenn er studieren möchte. Dadurch sind sie auch als voller Mehraufwand geltend zu machen.

Ebenfalls haben erwachsene Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, einen Anspruch auf das Kindergeld. Dies bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Laut der Arbeitsagentur ist eine Berücksichtigung ab dem Monat möglich, in dem sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht und dies nachweist. Dabei ist unerheblich, ob dies aus einer Erwerbstätigkeit heraus geschieht oder nicht. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs solange gezahlt, bis die Einkünfte und Bezüge die Grenze von 8004 Euro nicht überschreiten.

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