Schuhe

Christian Louboutin: Nicht das alleinige Anrecht auf rote Schuhsohlen

Fotos: Christian Louboutin

Bei roten Schuhsohlen denken die meisten wohl als erstes an die Kreationen des Schuhgottes Christian Louboutin. Sie sind eindeutig das Markenzeichen des Designers und haben einen unbestreitbaren Wiedererkennungswert. Jedoch wollen natürlich auch andere Designer die Farbe rot an ihren High Heels verwenden. Dagegen klagte Louboutin vor wenigen Monaten, doch der Richter urteilte nun nicht in seinem Sinne.
Wegen „Markenverletzung, unfairen Wettbewerbs und falscher Herkunftsbezeichnung“ verklagte Christian Louboutin im April dieses Jahres Yves Saint Laurent, da das Modehaus ebenfalls High Heels mit roten Sohlen auf den Markt gebracht hatte.
YSL betonte, man habe sich bei den Designs nicht von Loubouton inspirieren lassen, sondern von den rot besohlten Tanzschuhe von Ludwig XIV oder den roten Schuhen von Dorothy in „Der Zauberer von Oz“. Der New Yorker Richter sah dies am Ende ähnlich: Farbe habe in der Modeindustrie „schmückende und ästhetische“ Funktionen. Den Einsatz von roten Sohlen auf ein Unternehmen zu beschränken, wäre eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Louboutin selbst zeigte sich von dem Urteil sehr enttäuscht, denn nun werden wohl viele Designer auf diesen Hingucker bei High Heels und Co. setzen.

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