Dessous

Dessous: Kein Rechte auf Umtausch

Wohl alle Frauen kennen das: Da geht man in einen Laden, sieht ein Stück, das einem gefällt, man kauft es und fragt sich dann zuhause, warum man es eigentlich haben wollte. Auf diese Weise sind schon etliche Kleidungsstücke ungetragen in den Weiten unserer Kleiderschränke verschwunden. Bei Dessous ist dies natürlich nicht anders. Kann ich jedoch Dessous umtauschen, wenn sie mir nicht mehr gefallen?
Generell muss man leider sagen, dass man rein rechtlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Umtausch bei Nichtgefallen hat. Die meisten Händler zeigen sich jedoch kulant und nehmen die Stücke ohne Probleme zurück. Bei Unterwäsche kann der Fall jedoch anders aussehen.
Das Anprobieren von Wäsche kann unter Umständen dazu führen, dass die Slips oder Ähnliches später nicht mehr wieder im regulären Sortiment des Ladens verkauft werden können. Das bedeutet, dass man hier keinerlei Anspruch auf Rückgabe bei Nichtgefallen hat. Wer die Dessous vielleicht zuhause auf bestimmte Kleidungsstücke abstimmen möchten, der sollte vorher mit dem Händler eine entsprechende Vereinbarung zur Rücknahme treffen, die man dann später auch noch belegen kann.

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