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Nadja Benaissa: Zwei Jahre auf Bewährung

Heute war es nun endlich so weit: Im Fall der Ex-No-Angel-Sängerin Nadja Benaissa kam es zu einem Urteil und dies fiel, wie bereits von einigen Experten erwartet, ziemlich mild aus. Ihr bleibt eine Haftstrafe erspart. Die Richter verurteilten sie auf zwei Jahre Bewährung.

Schon zu Beginn des Prozesses hatte sie sich schuldig bekannt, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion wusste, ungeschützten Sex gehabt zu haben. Einen Mann hat sie dabei angesteckt, ein anderer blieb verschont.

In Anbetracht der Tatsache, dass sie zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war, sie eine kleine Tochter und aufgrund von HIV eine geringere Lebenserwartung hat, sahen die Richter von einer Haftstrafe ab. Auch ihr Geständnis, ihre Zeit in der Untersuchungshaft und die mediale Schlammschlacht dürften dazu beigetragen haben, dass das Urteil mild ausfiel.

Besonders die Medien waren im Fall Nadja Benaissa mal wieder interessant. Wie schnell ein Mensch verurteilt, für einen Fehler öffentlich zur Schau gestellt und beleidigt werden kann, ist schon mehr als gruselig. Nun kehrt hier hoffentlich wieder etwas Ruhe ein.

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