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Vorgestellt: Das Elektrofahrrad (inklusive Umbauanleitung)

Die Weihnachtszeit ist vorbei und als "Souvenir" ist der lästige Winterspeck geblieben. Um diesen zu bekämpfen, habe ich mir unlängst ein Fahrrad zugelegt mit dem Ich nun morgens und abends die Strecke zum und vom ­Wanne-Eickler Hauptbahnhof zurücklege, die ich sonst immer mit der Straßenbahn zurückgelegt habe. Als ich mich im Vorfeld über verschiedene Fahrräder informiert habe, stieß ich unter anderem auch auf Elektrofahrräder, also Fahrräder mit ­einem elektrischem Hilfsantrieb. Ein solches Bike habe ich mir zwar nicht zugelegt (­wegen dem Winterspeck – Ihr wisst schon^^), fand das Thema aber so spannend, dass ich es hier etwas näher beleuchten mag:

Welche Vorteile hat ein Elektrofahrrad gegenüber einem herkömmlichen Bike?

In einem Satz formuliert: Sie unterstützen (bzw. bei einigen Modellen ersetzen) die Muskelkraft und erleichtern dadurch das Radeln bei Steigungen und / oder mit schwerem Gepäck. Ich selbst würde mir auf dem Heimweg auch manchmal so einen elektrischen Hilfsmotor für mein Fahrrad wünschen, denn hier geht es eigentlich stetig bergauf (wobei der Begriff Berg in Wanne Eickel nun ja nicht wirklich passt), aber wie heißt es so schön: Ohne Fleiß kein Preis …

Welche Unterschiede gibt es?

Ich stieß auf Begriffe wie Elektrorad, E-Bike, Pedelecs und ­S-Pedelecs, die für mich erst einmal ­alles nur "böhmische Dörfer" waren. Ein Gespräch mit einem Fachmann brachte dann aber sehr schnell Licht ins Dunkel: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Pedelecs und E-Bikes und S-Pedelecs. Bei der ersten Variante handelt es sich um ein Elektrofahrrad, bei dem lediglich die Tretbewegung des Fahrers unterstützt wird. Die Nennleistung ist maximal 250 Watt und ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der elektrische Zusatzantrieb ab.

EletrofahrradAnders verhält es sich beim E-Bike, denn das kann durch Betätigen des Gasgriffs ohne Treten bewegt werden. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für ein solches Elektrofahrrad liegt bei 20 km/h, hat also durchaus schon fast Mofa-Niveau. Das sieht übrigens auch der Gesetzgeber so, denn er stuft das E-Bike als Leichtmofa ein, welches versicherungspflichtig ist und für ­das eine Betriebserlaubnis benötigt wird.

Genau das Gleiche gilt auch für S-Pedelecs .Dieser Klasse würde ich als eine Mischung der beiden zuerst aufgeführten bezeichnen, denn hier wird zwar auch nur Tretbewegung des Fahrers unterstützt, aber mit einer Nennleistung von max. 500 Watt und die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h verfügt das S-Pedelec eindeutig über die meiste Power. Auch hier wird wie beim E-Bike eine Betriebserlaubnis benötigt und es ist versicherungspflichtig, Grundvoraussetzung zum Führen ist aber zusätzlich noch eine Fahrerlaubnis der Klasse M.

Übrigens besteht für keine der genannten Klassen eine Helmpflicht und da das Pedelec als Fahrrad gewertet wird, darf es auch auf Radwegen gefahren werden.

Kann ein herkömmliches Fahrrad eigentlich zum Elektrofahrrad umgerüstet werden?

Selbstverständlich geht das und ist einfacher als man denkt. Die Jungs von elektrofahrrad-einfach.de haben ein, wie ich finde, eine sehr leicht verständliche ­Schritt-für-Schritt Anleitung in zwei Teilen bereitgestellt. Im ersten Teil dreht sich alles um die Vorbereitung des (in diesem Falle Hinter-)Rades und die Pedale:

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Im zweiten Teil geht es dann um den Einbau des Drei-Stufen-Schalters, dem Einbau des vorbereiteten Hinterrades, sowie des Akkus und der Verbindung der einzelnen Komponenten:

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Mein Fazit:

Das Elektrofahrrad ist meiner Meinung nach nicht nur für Senioren eine sehr gute Lösung, um bequem von A nach B zu kommen. Auch für Postboten und Fahrradkuriere, die von Berufswegen sehr viel mit dem Drahtesel unterwegs sind und dabei teilweise noch erhebliches Gewicht mit sich führen, dürften sich (vor allem wenn es bergauf geht) über einen elektrischen Hilfsmotor am Bike freuen.

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1 Kommentar

  • Antworten Mischkaber November 16, 2013 um 7:01 am

    Hmm, wahrscheinlich ist der Text nicht ganz up to date. Für sogenannte S-Pedelecs, also Elektrofahrräder, die bis 45 km/h unterstützen, besteht sowohl eine Zulassungs- als auch eine Helmpflicht (normaler Fahrradhelm). Wir haben dazu in unseren Ebike News einen informativen Artikel veröffentlicht.

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