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Fahren ohne Nummernschild: Was ist erlaubt und welche Strafen drohen?

Ein Auto ohne Nummernschild auf den Straßen zu sehen, mag zunächst ungewöhnlich erscheinen. Doch es gibt Situationen, in denen Fahrzeughalter ohne Kennzeichen unterwegs sind. Doch was sagt das Gesetz dazu? Und welche Konsequenzen drohen, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält? Ist es ausnahmslos verboten, ohne Kennzeichen mit dem Auto zu fahren oder gibt es Ausnahmen?

Darf man ohne Kennzeichen Auto fahren?

Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Nein! Es ist unter keinen Umständen erlaubt, ohne Kennzeichen mit dem Auto unterwegs zu sein. Dies ist übrigens in den meisten Ländern der Fall. Das Nummernschild dient nämlich nicht nur der Identifizierung des Fahrzeugs, sondern auch der Nachverfolgung im Falle von Verkehrsverstößen oder anderen strafrechtlichen Handlungen. Somit ist das Nummernschild unerlässlich, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und den Verkehrsvorschriften zu genügen.

Mögliche Strafen beim Fahren ohne Kennzeichen

Die Konsequenzen für das Fahren ohne Nummernschild können je nach Umständen variieren. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Hierfür müssen in der Regel aber mehrere schwerwiegende Faktoren zusammenkommen.

Ist ein Kennzeichen vorhanden, jedoch nicht am Fahrzeug angebracht, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro gerechnet werden. Ist dieses lediglich nicht gut lesbar, ist die Angelegenheit durch eine Zahlung von 5 Euro erledigt. Weitere Bußgelder drohen beispielsweise bei Manipulation des Kennzeichens. Wer wiederholt ohne Kennzeichen unterwegs ist, kann auch mit Punkten in Flensburg verwarnt werden.

Kann man mit Kennzeichen, aber ohne Zulassung fahren?

Während das Kennzeichen am Fahrzeug unabdingbar ist, kann es unter gewissen Voraussetzungen erlaubt sein, den eigenen Pkw im Straßenverkehr ohne Zulassung zu führen. Die fehlende Zulassung ist an der fehlenden Plakette auf dem Nummernschild erkennbar. Wer auf diese Weise hinterm Steuer sitzt, muss sich jedoch auf direktem Weg zur Zulassungsstelle befinden, um besagte Zulassung zu bekommen. Hierbei dürfen keine Umwege gefahren oder mal eben noch schnell der Einkauf erledigt werden.

Des Weiteren bedarf es zum Fahren mit Kennzeichen, aber ohne Zulassung einen gültigen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung und eine abgeschlossene Kfz-Versicherung, etwa bei der InShared-Versicherung. Letztere lässt sich unter anderem mit der eVB-Nummer nachweisen.

Was ist bei Kurzzeitkennzeichen zu beachten?

Kurzzeitkennzeichen bieten eine temporäre Lösung für Situationen, in denen ein Fahrzeug kurzzeitig im Straßenverkehr bewegt werden muss, beispielsweise bei Überführungsfahrten oder Probefahrten. Doch auch bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Vorschriften und Auflagen beachtet werden. So gelten Kurzzeitkennzeichen nur an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und dürfen auch nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

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